Der Zugang zu diesem Operationsgebiet erfolgt über einen Schnitt am rechten unteren Rippenrand. Bei Gallengangsverengungen oder Steinbildung in den Gallengängen nach Gallenblasenentfernung wird der Gallengang vor dem Hindernis abgeschnitten und in eine Darmschlinge eingenäht. Im Falle von Gallengangstumoren wird der kranke Anteil der Gallengänge und allenfalls mitbefallenes Lebergewebe oder sogar eine ganze Leberhälfte entfernt.
Sollte eine Entfernung nicht möglich sein, versuchen wir mit einer Umgehungsoperation dafür zu sorgen, dass die Galle trotzdem aus der Leber in den Darm abfließt.
Vor diesen Operationen kann zusätzlich ein Leberfunktionstest und eine Ultraschalluntersuchung der Lebergefäße durchgeführt werden.
Bei einem Steinleiden der Gallenblase ist zur Verhinderung von Komplikationen eine Entfernung dieses Organs notwendig. Die Gallenblase hat die Funktion eines Reservoirs für die Galle. Nach einer Gallenblasenentfernung ist der normale Gallefluss von der Leber in den Darm nicht behindert.
Dementsprechend werden Sie nach der Operation normal essen können und müssen keine Diät einhalten.
Die Operation wird heute in der Regel minimal-invasiv laparoskopisch (siehe unten) durchgeführt. Dabei wird die Gallenblase am Leberrand gelöst und danach entfernt. Falls die laparoskopische Methode nicht angewendet werden kann, wird die Gallenblase über einen Schnitt am rechten unteren Rippenrand entfernt.